Aktuelles

Inkrafttreten der neuen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) im November 2022 mit daraus resultierenden deutlichen Erhöhungen der Kosten für Tierbesitzer.

Große Veränderungen fallen insbesondere bei Hausbesuchen, sprich Besuchen im heimischen Stall an. So gibt es mit der Neuerung eine gesetzlich verpflichtende „Hausbesuchsgebühr“ in Höhe von 34,50€ (netto), die für jeden Tierbesitzer anfällt und nicht zwischen unterschiedlichen Pferdehaltern geteilt werden darf. Die Fahrtkosten betragen nun 3,50€(netto) pro Doppelkilometer – diese dürfen allerdings zwischen den Pferdehaltern an einem Stall geteilt werden.

Dieser sog. Hausbesuch ist laut Gesetzgeber und Bundestierärztekammer bei jedem Besuch abzurechnen. Eine Zuwiderhandlung durch Nicht-Berechnung oder nur anteilige Berechnung bedeutet eine Unterschreitung/Nichteinhaltung der GOT und wird als Gesetzesverstoß eingestuft, welcher Strafen und Sanktionen durch die Tierärztekammern für uns praktizierende Tierärzte nach sich ziehen wird. Uns Tierärzten ist bewusst, dass dieser neue Posten und eine gleichzeitige Erhöhung aller sonstiger Leistungen in der neuen GOT trotz Anwendung des lediglich einfachen Satzes vor allem Standardleistungen, wie z.B. Impfungen, Zahnsanierungen und/oder Lahmheitsuntersuchungen deutlich verteuern wird. Trotzdem sind wir auch bei Standardleistungen zu einer korrekten Abrechnung gesetzlich verpflichtet.

Ich werde für meine Pferdepraxis den einfachen Gebührensatz anwenden und damit den neuen Anforderungen an die GOT Folge leisten. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Pferdepraxis Dr. med. vet. Michael Mäule | Heerweg 10 | 49143 Bissendorf | info@pferdepraxis-maeule.de | Impressum | Datenschutz